11. Aufhebung der Betreuung

Wie wird man eine Betreuung wieder los?

Wenn Sie versuchen wollen, die Betreuung ganz oder teilweise aufheben zu lassen, können Sie beim Gericht einen entsprechenden Antrag stellen. Dieser muss keine bestimmte Form haben. Es empfiehlt sich allerdings, vorher einen Rechtsanwalt zu Rate zu ziehen und dem Antrag gleich ein ärztliches Attest beizufügen, das Ihnen eine wesentliche Besserung Ihres Zustandes bescheinigt.

Das Gericht kann sich seine Meinung über diesen Antrag auf unterschiedliche Weise bilden. Falls klar ist, dass die Betreuung aufgehoben werden kann, genügt ein ärztliches Attest; in zweifelhaften Fällen aber muss in einem regulären Verfahren mit Anhörung, Gutachten usw. entschieden werden.

Da Sie gewichtige Gründe für Ihren Antrag vorbringen müssen, ist die Hilfe eines Rechtsanwalts schon bei der Vorbereitung des Antrages in der Regel wichtig! Außerdem hat man grundsätzlich bessere Chancen vor Gericht, wenn man durch einen Rechtsanwalt vertreten wird.

Wenn allerdings Ihr Betreuer ebenfalls für die Aufhebung der Betreuung sein sollte, werden Sie auch ohne Rechtsanwalt gute Chancen haben. Ein ärztliches Attest aber ist in jedem Fall empfehlenswert.

Wenn der Antrag auf Aufhebung der Betreuung abgelehnt wird, haben Sie die Möglichkeit, Beschwerde einzulegen.

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