Berufsbetreuer bekommen eine höhere Vergütung

Im Juli 2019 ist eine Gesetzesnovelle in Kraft getreten, die den Berufsbetreuern eine Erhöhung ihrer Vergütung um durchschnittlich 17 % gebracht hat. Das klingt nach viel, aber wenn man bedenkt, dass die letzte Erhöhung davor im Jahr 2005 erfolgte, muss man diese Erhöhung moderat nennen.

Auch nach der Reform des Betreuungsrechts am 1.1.2023 bleibt diese Vergütung unverändert. Weiterhin erhalten die Berufsbetreuer eine monatliche Fallpauschale.

Zum Herunterladen: Vergütungstabellen Berufsbetreuer 2019 mit Anleitung (PDF, 5 Seiten)

Für die ehrenamtlichen Betreuer hat sich nichts Wesentliches geändert. Deren Aufwandsentschädigung beträgt 425 € pro Jahr seit 1.1.2023.

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