10. Wechsel des Betreuers

Wie komme ich an einen anderen Betreuer?

Sie können beim Gericht die Entlassung des Betreuers beantragen, formlos durch einen einfachen Brief. Dieser Antrag hat in der Regel mehr Erfolg, wenn Sie eine Person nennen, die zur Übernahme der Betreuung bereit ist.

Beispiel: Sie hatten nicht damit gerechnet, dass Sie unter Betreuung gestellt werden könnten, und sich daher nicht darum gekümmert, wer als Ihr Betreuer in Frage kommt. Das Gericht hat dann eine Ihnen völlig unbekannte Rechtsanwältin bestellt, zu der Sie kein Vertrauen haben. Später erklärt sich eine gute Bekannte bereit, die Betreuung zu übernehmen. Sie können dann beantragen, dass diese Bekannte Ihre Betreuerin wird; das Gericht wird einem solchen Antrag in der Regel stattgeben. Voraussetzung ist nur, dass die vorgeschlagene Person als Betreuer geeignet ist.

Auch wenn Ihr Betreuer seinen Pflichten nicht nachkommt oder nicht geeignet ist, können Sie seine Entlassung und die Bestellung eines neuen Betreuers beantragen. Zu den Pflichten gehört, dass er Sie einigermaßen regelmäßig trifft bzw. besucht und dass er alle wichtigen Entscheidungen vorher mit Ihnen persönlich bespricht. Ein Argument gegen einen Rechtsanwalt, der Dutzende von Betreuungen hat, kann z. B. sein: er kann sich Ihnen nicht genug persönlich widmen und ist daher im Sinne des Gesetzes nicht geeignet.

Wenn das Gericht einen neuen Betreuer bestellen will, muss es Sie vorher anhören, es sei denn, Sie sind mit dem Betreuerwechsel sowieso einverstanden.

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