Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung

Bei den beiden Dokumenten Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung ist die Lage relativ einfach: sie sind für Psychiatrie-Patienten, die für den Fall einer Krise vorsorgen wollen, im Prinzip genau die gleichen wie unter Vorsorge allgemein beschrieben. Man kann also dieselben Mustervorlagen verwenden, muss lediglich den Inhalt an die Situation einer möglichen psychischen Krise (mit eventuellem Krankenhausaufenthalt) anpassen.