Vorsorgedokumente: empfehlenswerte Vorlagen

Einige Anbieter empfehlenswerter Vorlagen für Vollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung, ohne Anspruch auf Vollständigkeit:

  • Der Humanistische Verband Deutschlands – HVD bietet zwei Varianten seiner Patientenverfügung an,  die „Standard-Patientenverfügung“ zu 50 € (online ausgefüllt) bzw. 60 € (Fragebogen) und die „optimale Patientenverfügung“ mit telefonischer Beratung zu 160€ (Paare: 130€ pro Person). Personen mit geringem Einkommen können eine deutliche Ermäßigung der jeweiligen Gebühr beantragen: sie zahlen für die Standard-Patientenverfügung 25€/30€ (online/Fragebogen) und für die Optimale Patientenverfügung 90€. Die telefonische Beratung steht allen Interessierten zur Verfügung. Im Preis inbegriffen ist jeweils auch eine Vollmacht, praktischerweise aufgeteilt in eine „Gesundheitsvollmacht“, die sich auf die medizinische Behandlung bezieht, und eine „Vollmacht für finanzielle und rechtsgeschäftliche Angelegenheiten“, denn es kann ja sein, dass man verschiedene Personen für diese Aufgaben bevollmächtigen will.
  • Beim Lothar Fietzek Verlag kann man eine preiswerte (incl. Versand ca. 12 €), aber umfangreiche Vorsorgemappe mit dem Titel für den Fall, dass … bestellen; sie enthält alle drei Vorsorgedokumente und sehr ausführliche Anleitungen dazu. Das Autorenteam besteht u. a. aus einem Juristen, einem Mediziner und einem Berufsbetreuer.
  • Die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben – DGHS sendet für 10 € eine „Patientenschutz- und Vorsorgemappe“ zu, die Patientenverfügung, Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmachten enthält. Die DGHS bietet sowohl Mitgliedern als auch Nicht-Mitgliedern an, ihre Verfügungen dort zu hinterlegen und einen Notfall-Ausweis dafür zu erhalten, den man ins Portemonaie stecken kann. Dafür berechnet Sie Nicht-Mitgliedern eine jährliche Bearbeitungsgebühr von 18 Euro.
  • Im Verlag C. H. Beck ist eine preiswerte Broschüre erschienen, die in Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Justizministerium erstellt worden ist; sie enthält Formulare für alle drei Vorsorgedokumente zum Heraustrennen. Außerdem kann man dort online die drei Vorsorgedokumente erstellen, ebenfalls gegen eine geringe Gebühr. Dieselbe Broschüre kann man auch kostenlos von der Website des Bayerischen Justizministeriums im PDF-Format herunterladen.
  • Auch die beiden großen christlichen Kirchen haben eine Muster-Verfügung ausgearbeitet, die unter dem Namen Christliche Patientenvorsorge bestellt oder heruntergeladen werden kann. Sie schöpft aber die gesetzlichen Möglichkeiten nicht aus, weil die Kirchen einige ethische Vorbehalte haben, vor allem in Bezug auf das selbstbestimmte Sterben und die Sterbehilfe. Außerdem ist sie offenbar 2012 das letztemal aktualisiert worden. Ich kann sie also nicht empfehlen.
  • Zahlreiche Städte und Landkreise haben hilfreiche Broschüren und Vorlagen herausgegeben. Beispielhaft seien hier die von München genannt.

Laut Auskunft der jeweiligen Herausgeber entsprechen sämtliche oben genannten Formulare den aktuellen Anforderungen des Bundesgerichtshofs, mit Ausnahme der Christlichen Patientenvorsorge.

Bei  den genannten Formularen finden Sie in der Regel ausführliche Hinweise und Erläuterungen. Wie gesagt bieten alle die Möglichkeit, gleichzeitig mit der Patientenverfügung eine Vorsorgevollmacht zu erstellen – was dringend zu empfehlen ist: Die Ärzte sind zwar per Gesetz unmittelbar gebunden an das, was Sie in die Patientenverfügung geschrieben haben, aber zur Durchsetzung Ihres Willens und Ihrer Wünsche benötigt es nicht selten eine Person, die kontrollieren kann, ob sie auch umgesetzt werden, und das kann der Bevollmächtigte.

Meine Empfehlung: Das oben genannte Angebot des Humanistischen Verbands Deutschlands – HVD bietet mit seiner telefonischen Beratung die größte Sicherheit für den Betroffenen, die Gebühren sind im Vergleich zu denen von Anwälten und Notaren sehr moderat, und der Verband hat jahrzehntelange Erfahrung in Sachen Vorsorgedokumente. Inzwischen werden die Formulare des HVD auch von mehreren Ärzteverbänden und vielen Medien empfohlen.

Wer sich zutraut, die Formulare der anderen Anbieter und die dazugehörigen Erläuterungen alleine durchzuarbeiten, kann natürlich auf diese preiswerten Angebote ohne Beratung zurückgreifen.

Eine Beratung durch einen Notar oder Anwalt kann man bei einer Patientenverfügung kaum empfehlen, weil es dabei mehr um medizinische als juristische Fragen geht; eher empfiehlt sich eine Beratung durch den Hausarzt. Bei einer Vollmacht kann eine Beratung durch einen Anwalt hilfreich sein, evtl. auch bei einer Betreuungsverfügung. Suchen Sie aber nicht irgendeinen Anwalt, sondern einen Fachanwalt auf. Einen solchen Fachanwalt findet man leicht im Internet, sonst über die örtliche Rechtsanwaltskammer.

Vorsorge speziell für Psychiatrie-Patienten

Achtung! Sämtliche oben genannten Angebote beinhalten nur eine Patientenverfügung fürs Lebensende bzw. für schwere Krankheit oder Demenz. Eine psychiatrische Patientenverfügung müssen Sie bei Bedarf separat erstellen. Eine Vorlage dazu finden Sie hier.